UNTERSTÜTZEN SIE UNS
SPENDEN
Unterstützung und Mitgliedschaft
Durch eine Mitgliedschaft, Spende oder durch einen Gönnerbeitrag haben Sie die Möglichkeit, die Vorhaben des Vereins finanziell zu unterstützen.
Was geschieht mit ihrer spende?
Ihre Zuwendungen werden hauptsächlich verwendet um die anfallenden Lohnkosten der Dozenten und Dozentinnen sowie der Raummiete zu decken. Unsere Vereinsmitglieder arbeiten unentgeltlich in der Vereinsführung, Organisation, Akquisition, Marketing und was sonst noch alles anfällt. Dadurch ermöglichen wir es, Ihre Spenden ohne Verwaltungskosten direkt am richtigen Ort einzusetzen.
Bankverbindung
Graubündner Kantonalbank
Postfach
7000 Chur
SWIFT/BIC GRKBCH2270A BC-Nr. 774
IBAN CH0800774010351750200
Oder sicher und schnell via PayPal

HERZLICHEN DANK FÜR IHRE UNTERSTÜTZUNG
Patenschaft für ein Kindergartenkind zum Besuch
des Rudolf Steiner Kindergartens in Chur
Der Verein Rudolf Steiner Pädagogik Graubünden sucht Menschen, die bereit sind durch eine Patenschaft einem Kind den Besuch des neuen Rudolf Steiner Kindergartens in Chur zu ermöglichen.
Als Pate sind Sie bereit einen Teil der monatlichen Kosten für ein Kind zu übernehmen, so dass die Kosten auch für wenig Verdienende tragbar sind und keinem Kind aus finanziellen Gründen der Zugang zum Kindergarten verwehrt bleibt. Im Gegenzug sind Sie herzlich eingeladen an den Jahresfesten teilzunehmen und so Teil der lebendigen Gemeinschaft zu sein.
Durch Ihr Engagement helfen Sie zudem mit, dass das Bildungsangebot in Chur durch eine für die kindliche Entwicklung äusserst wertvolle Institution ergänzt wird.
Da der Kindergarten keine Gelder der öffentlichen Hand erhält, sind die Elternbeiträge momentan relativ hoch. Wenn es nun gelingt in begründeten Fällen eine Patenschaft anzubieten, kann dies den Aufbau des Kindergartens sehr unterstützen, so dass eine schöne Kindergruppe zusammenkommt.
Bei Interesse freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme mit unserem Kassier Lukas Köhler.
Sie können auch direkt die Absichtserklärung ausfüllen und einschicken.
ERBSCHAFT
LEGAT TESTAMENT
Gefällt Ihnen unsere Arbeit? Machen Sie sich auch Gedanken über die Generation von Morgen?
Gemeinsam mit uns können Sie unsere pädagogisch einzigartige Ausbildung unterstützen und uns bei der Aussaht der Samen für kommende Generationen helfen – mit einem Testament.
ERBSCHAFT, LEGAT UND TESTAMENT
EINE ERBSCHAFT FÜR DIE RUDOLF STEINER PÄDAGOGIK GRAUBÜNDEN - WESHALB?
Unser oberstes Ziel ist es, die Individualität und Kreativität jedes Kinder zu erhalten.
Glückliche Schüler
Eine Studie der Universität Düsseldorf stellt fest, dass Waldorfschüler zufriedener sind mit ihrer Schule als Gleichaltrige aus staatlichen Einrichtungen. Sie haben weniger Schulangst und finden den Unterricht interessanter. Ihnen wird in der Schule vermittelt, dass Lernen Freude bereitet und Sinn stiftet. Man lernt dort nicht für Noten und Punkte, sondern aus eigenem Antrieb und aus dem Interesse an der Sache.
Engagierte Lehrer
Die LehrerInnen an der Waldorfschule haben sich ganz bewusst für diese Tätigkeit entschieden. Mit Hingabe und Leidenschaft widmen sie sich der Erziehung und Bildung der ihnen anvertrauten Kinder, immer in der Überzeugung, dass es in der Schulzeit nicht nur um die Aneignung von Wissen geht, sondern vor allem darum, etwas über sich selbst zu erfahren.
Gesunde Work-Live-Balance
Im Grunde liegt der Waldorfpädagogik ein so gegenwärtiger Begriff wie die viel zitierte Work-Life-Balance zugrunde, ohne ihn zu benennen. Die Balance von Intellekt und Gefühl steht in der Waldorfschule quasi auf dem Lehrplan.
SELBSTBEWUSST IN DIE ZUKUNFT
Arbeitgeber heute suchen nicht mehr nach Mitarbeitern, die Tests bestehen oder nur Anweisungen folgen. Waldorfschulabsolventen sind selbstbewusste, kreative Individuen mit dem Mut und dem Vertrauen, die Welt zu gestalten und zu verändern.
Sie können uns unterstützen...
...mit Ihrem letzten Willen, dem Testament.
Die RSP Graubünden in Ihrem Nachlass zu berücksichtigen heisst, Ihr Engagement für uns über Ihre Lebenszeit hinaus fortsetzen.
Mit einem Testament schaffen Sie klare Verhältnisse. Sie bestimmen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten, wem Sie wie viel von Ihrem Hab und Gut vermachen wollen.
Erbeinsetzung
An erster Stelle stehen Ihre Liebsten. Familienangehörige wie Ehepartner, Kinder und Eltern haben per Gesetz Anspruch auf einen Mindestanteil des Nachlasses. Frei verfügen können Sie über das Vermögen, das diesen Teil übersteigt. Dafür können Sie die RSP Graubünden als Miterben begünstigen. Falls keine pflichtteilsgeschützten Erben da sind, können Sie die RSP Graubünden sogar als Alleinerben einsetzen.
Legat
Mit einem Legat können Sie die RSP Graubünden mit einer Bar- oder Sachspende aus Ihrem Nachlass berücksichtigen. Dabei wird der RSP Graubünden nicht Erbe, sondern hat gegenüber den Erben Anspruch auf die vermachten Vermögenswerte. Auch beim Legat haben Ehepartner, Kinder und Eltern Anrecht auf einen Mindestteil des Nachlasses.
Für weitere Informationen steht Ihnen unser Kassier gerne zur Verfügung.
Begünstigung durch Versicherungen
Bei einigen Versicherungsarten können Sie die Begünstigung im Todesfall frei wählen. Sie können die RSP Graubünden als begünstigter Verein einsetzen. Bitte erkundigen Sie sich direkt bei Ihrer Versicherung.